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Die IFLA erteilt die Genehmigung zur Nutzung ihres Namens oder knüpft Beziehungen zu anderen Organisationen oder Unternehmen mit dem folgenden primärem Ziel:

  1. Unterstützung für die Umsetzung ihres Ziels ihr Ziel zu gewinnen, dass darin besteht, die weltweite Stimme der Bibliotheks-und Informationsberufe zu sein sowie Bibliotheken bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
  2. Um einen spezifischen Bedarf zu befriedigen, der im Zusammenhang mit gegenwärtigen Zielen und Grundsätzen der IFLA steht oder um in signifikanter Weise etwas zu der kooperierenden Organisation beizutragen und gleichzeitig den Namen der IFLA und ihre Ressourcen effizient genutzt werden)
  3. Um so viel wie möglich von einer wechselseitigen Beziehung in Form von finanzieller Unterstützung, Know-how, Erfahrung, Öffentlichkeitsarbeit oder anderen Vorteilen zu profitieren.

Folgende Dokumente, Texte und Logos sind das alleinige Eigentum der IFLA:

  • Das IFLA-Logo
  • Der ausgeschriebene Schriftzug der IFLA
  • Das Akronym IFLA, wenn im Zusammenhang mit Bibliotheks-und Informationsarbeit oder mit Dienstleistungen für Bibliotheks-und Informationsarbeit verwendet.
    [Das Akronym IFLA selbst wird nicht ausschließlich von IFLA verwendet, sondern von einer Reihe anderer Organisationen auf der ganzen Welt, wie z.B. der International Federation of Landscape Architects].

Offizielle Beziehungen mit weiteren Organisationen und Unternehmen sollten ausgebaut werden. Bedingung ist eine vorhergehende Analyse der Stärken und des Ansehens dieser Organsiationen.

Diese Beziehungen sollte auf folgenden Kriterien basieren:

  1. Die Zusammenarbeit ist insofern gegenseitig, als es übereinstimmende Bedürfnisse und gemeinsame Ziele gibt.
  2. Die Struktur und die Ebene der Beziehung stellt das beste Verfahren zur Erreichung des Ziels oder zur Befrfiedigung des Bedürfnisses dar.
  3. Das entsprechende Personal steht zur Verfügung; seine Zeit und Fähigkeiten werden jetzt oder künftig effektiv genutzt.
  4. Kosten und Aufwand werden durch die Ergebnisse gerechtfertigt.
  5. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit wird regelmäßig ausgewertet.

Offizielle Beziehungen, die der anderen Organisation gestatten, den Namen der IFLA verwenden, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, nach der die IFLA die Kontrolle über die Verwendung des Namens behält.

Formale Beziehungen mit anderen Organisationen oder Wirtschaftsunternehmen bedeuten nicht zwangläufig die Unterstützung der IFLA für deren Richtlinien, Produkte oder Dienstleistungen. Die kooperierende Organisation darf ohne Genehmigung keine IFLA-Berichte, -Studien etc. weitergeben oder in Umlauf bringen.

Es gibt drei Verwendungsstufen des IFLA-Logos,, des Namens und des Acronyms.

  1. Der Name, das Akronym und das Logo der IFLA kann von den Fachgremien der IFLA verwendet werden. Die Leitungsebenen der Fachgruppen (z. B. Ständige Ausschüsse der Sektionen), Leiter der Hauptaktivitäten und Leiter der Regionalbüros dürfen darüber entscheiden. In Zweifelsfällen wenden sie sich in der Angelegenheit an die/den Koordinator/in der fachlichen Tätigkeiten oder die/den Generalsekretär/in. Organisatorische Einheiten der IFLA können den IFLA-Namen ohne Gebühr verwenden.
  2. Der Name und das Akronym der IFLA können frei von jeder/jedem verwendet werden, der sich auf die IFLA beziehen will, es sei denn, die Aussage oder der Text impliziert eine Unterstützung von Ereignissen, Produkten oder Dienstleistungen durch die IFLA Für Aussagen dieser Art ist die vorherige Zustimmung des Generalsekretariats erforderlich. Das Logo der IFLA darf ohne die Erlaubnis der/des Generalsekretärs/in nicht von Dritten verwendet werden. Es können Gebühren für die Nutzung des IFLA-Schriftzuges und / oder des Logo erhoben werden.
  3. Die Genehmigung des Generalsekretäriats ist für die Verwendung von IFLA-Logo, Akronym und Namen erforderlich, wenn es um die Förderung, das Marketing oder die Unterstützung von Veranstaltungen, Produkten, Dienstleistungen, akademischen und Ausbildungsprogrammen in folgenden Fällen geht:

    • Veranstaltungen, bei denen die IFLA oder einer ihrer Teilbereiche als Mitgastgeber oder Mitorganisator agiert oder die von ihr finanziell oder ideell unterstützt werden, immer vorausgesetzt, dass der Charakter, das Ziel und das Programm mit den strategischen Zielen und zentralen Werten der IFLA übereinstimmen.
      [Beispiele: Regional- oder Fachseminare und Konferenzen.]
    • Produkte , die im Namen der IFLA verkauft oder verteilt werden, um Mittel für die IFLA einzuwerben oder den Bekanntheitsgrad zu steigern, immer vorausgesetzt, dass die Art und die Gestaltung dieser Produkte im Hinblick auf die strategischen Ziele und die zentralen Werte der IFLA akzeptabel sind.
      [Beispiele: T-Shirts und Souvenirs, Bücher]
    • Dienstleistungen, die mit Unterstützung der IFLA angeboten werden, immer vorausgesetzt, dass sie im Hinblick auf die strategischen Ziele und die zentralen Werte der IFLA aktzeptabel sind.
      [Beispiele: Bibliotheksführungen, IFLA-Fernleihe-Gutscheine]. IFLA wird nur Dienste unterstützen, wenn sie in der Lage ist, diese zu bewerten.
    • Akademische Programme und Ausbildungsprogramme, die nicht von der IFLA ins Leben gerufen oder gefördert wurden, werden von der IFLA nicht unterstützt.

Unzulässige Nutzung

Der Name, das Akronym und das Logo der IFLA dürfen von Organisationen, mit denen keine offiziellen Beziehungen bestehen, für Themen, zu denen keine Beziehung besteht, oder in dem Fall, dass die Zustimmung durch die IFLA verweigert wurde, nicht verwendet werden.

Bearbeitung des IFLA-Logos

Änderungen des IFLA-Logos können für bestimmte Zwecke, wie z.B. als Erkennungszeichen für die Vermarktung des Jahreskongresses, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verwaltungsrats vorgenommen werden.

Entscheidungsverantwortung

Bei Bedarf kann die/der Generalsekretär/in Streitfragen an den Verwaltungsrat weiterleiten. Die übergeordnete Verantwortlichkeit für die Verwendung des Namens, das Akronym und das Logo der Internationale Vereinigung bibliothekarischer Verbände und Einrichtungen liegt beim IFLA-Vorstand.

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte: ifla@ifla.org

Genehmigt durch den Vorstand der IFLA, Dezember 2006